Ihr Vorhaben vermeidet Eingriffe in Natur und Landschaft soweit möglich.
Unvermeidbare Eingriffe vermindern Sie wo immer möglich.
Umweltfreundlichere Alternativen gibt es nicht.
... und für die unvermeidbaren und nicht weiter verminderbaren Eingriffe in Natur und Landschaft brauchen Sie einen naturschutzrechtlichen Ausgleich, der ihr Vorhaben aber nicht verzögern und unzumutbar verteuern soll?
Dann wenden Sie sich in Baden-Württemberg an die
... und in Hessen oder Rheinlandpfalz direkt an die